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AGB

RACETIME

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der RaceTimePro GmbH

(Stand März 2019)

I. GELTUNGSBEREICH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der RaceTimePro GmbH und ihren Vertragspartnern, welche die von der RaceTimePro GmbH angebotenen Leistungen in Auftrag geben.

Diese AGB gelten ausschließlich. Mit der Annahme eines Angebotes (Auftragserteilung) der RaceTimePro GmbH erklärt sich der Vertragspartner mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an diese gebunden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge, selbst, wenn diese AGB nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von Seiten der RaceTimePro GmbH schriftlich ausdrücklich zugestimmt.

II. VERTRAGSABSCHLUSS

Ein Vertrag über die in Auftrag gegebenen Dienstleistungen kommt erst mit einer schriftlichen Bestätigung durch die RaceTimePro GmbH gemäß deren Angebot auf Grund dieser Geschäftsbedingungen zustande.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei Mitarbeiter der RaceTimePro GmbH nicht befugt sind, Nebenabsprachen zu treffen. Ebenso bedarf auch die Änderung dieser Schriftformklausel zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die Angebote der RaceTimePro GmbH sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

III. DEFINITION DER DIENSTLEISTUNG

Die RaceTimePro GmbH erbringt den Timing-, Daten-, Anmelde-, und TV-Grafik-Service für Sportveranstaltungen. Dabei wird von den Service-Mitarbeitern der RaceTimePro GmbH ausschließlich eigene Hardware verwendet. In Sonderfällen können auch ausschließlich die Miete von Zeitmessanlagen und/oder Teilausrüstungen erbracht werden (ohne Erbringung einer Dienstleistung). Der Umfang der Dienstleistung beschränkt sich auf die in Angebot bzw. Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen.

Für den Fall, dass ausschließlich die Miete von Zeitmessanlagen und/oder Teilausrüstungen Vertragsgegenstand sind, erfolgt der Hin- und Rückversand bzw. -transport auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Allfällige Tarifänderungen der Post bzw. des einschreitenden Transporteurs werden bereits im Vorhinein vom Vertragspartner akzeptiert. Rücksendungen haben ohne Aufschub unverzüglich zu erfolgen.

 IV. MITWIRKUNGSPFLICHT DES VERTRAGSPARTNERS

Der Vertragspartner verpflichtet sich, die RaceTimePro GmbH bei der Erbringung der Dienstleistungen bestmöglich zu unterstützen und alle vereinbarten Leistungen zu erbringen. Insbesondere verpflichtet er sich zur kostenlosen Bereitstellung folgender Leistungen und Hilfsmittel:

  • Logistische Hilfsmittel soweit erforderlich (z.B. Skidoo`s, Hubwagen, Podeste für Anzeigetafeln, Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes,)
  • Ansprechpartner für organisatorische und technische Abläufe (freiwillige Helfer beim Auf- und Abbau, Verteilung von Listen) entsprechend der Vereinbarung
  • Geeignete Räumlichkeiten zur Erbringung der Dienstleistung
  • Technische Infrastruktur und Kommunikationsmedien (Stromversorgung einschließlich Sicherungen, Analog-/ISDN-Telefonleitung, Anbindung an das Internet) entsprechend der Vereinbarung
  • Erforderliche Anzahl an Einzelzimmern mit WC, Dusche und Bad für jeden einzelnen Service-Mitarbeiter der RaceTimePro GmbH nach internationalem Standard samt Vollpension und einem alkoholfreien Getränk je Mahlzeit.

Die RaceTimePro GmbH erbringt die Dienstleistung „Onlineanmeldung“ ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners. Im Rahmen der Dienstleistung „Onlineanmeldung“ entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der RaceTimePro GmbH und dem Teilnehmer. Aus der Onlineanmeldung resultierende Rückforderungs- oder Schadenersatzansprüche sind daher direkt gegen den Veranstalter zu richten.

Die Vorgaben bezüglich Nenngelder stammen ausschließlich vom Veranstalter und werden diese noch bevor die Anmeldeseite online gestellt wird, durch den Vertragspartner geprüft. Sollten im Anmeldesystem Teilnahmebedingungen aufgenommen werden, müssen diese bei Vertragsabschluss an die RaceTimePro GmbH übergeben werden.

Im Falle der Miete von Zeitmesssystemen und/ oder Anzeigesystemen ohne Dienstleistung der RaceTimePro GmbH werden die bestellten Systeme vor der Auslieferung auf deren Funktion und Gebrauchssicherheit geprüft. Für Aufbau, Anwendung bzw. Bedienung ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich. Für Schäden jeglicher Art bzw. Diebstahl an den Mietgegenständen haftet der Vertragspartner uneingeschränkt.

V. AUSFALL bzw. VERSCHIEBUNG VON VERANSTALTUNGEN

Sollten trotz abgeschlossenem Vertrag Veranstaltungen aus eigenem Ermessen des Vertragspartners oder aus technischen, organisatorischen, wetterbedingten oder jeglichen anderen Gründen einschließlich aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder verschoben werden, so gelten folgende Regelungen:

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die RaceTimePro GmbH unverzüglich nach Kenntnis über den Ausfall der Veranstaltung und ggf. bereits im Vorfeld frühestmöglich zu informieren, sobald sich ein konkretes, unerwartetes Ausfallrisiko abzeichnet.

Für den Fall der Absage bzw. Verschiebung der Veranstaltung gilt folgende Kostenersatzpflicht des Vertragspartners gegenüber der RaceTimePro GmbH vereinbart:

  • Bei einer Absage des Rennens bis 12 Wochen vor Veranstaltungstermin hat der Vertragspartner 10% der Gesamtkosten für die Veranstaltung zu tragen.
  • Bei einer Absage des Rennens zwischen 12 und 8 Wochen vor Veranstaltungstermin hat der Vertragspartner 15% der Gesamtkosten für die Veranstaltung zu tragen.
  • Bei einer Absage des Rennens zwischen 8 und 6 Wochen vor Veranstaltungstermin hat der Vertragspartner 30% der Gesamtkosten für die Veranstaltung zu tragen.
  • Bei einer Absage des Rennens zwischen 6 und 2 Wochen vor Veranstaltungstermin hat der Vertragspartner 50% der Gesamtkosten für die Veranstaltung zu tragen.
  • Bei einer Absage des Rennens innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungstermin hat der Vertragspartner 100% der Gesamtkosten für die Veranstaltung zu tragen.
  • Bei einer Absage des Rennens während der Veranstaltung hat der Vertragspartner 100% der Gesamtkosten für die Veranstaltung zu tragen. Selbiges gilt auch für die Absage bzw. Verschiebung von Teilen des Rennens.
  • Eine zeitliche Verschiebung ist einer Absage gleichzusetzen, sodass den Vertragspartner in diesem Fall ein Kostenersatz wie im Falle einer Absage trifft.
  • Im Falle einer örtlichen Verlegung ohne zeitliche Verschiebung des Rennens verliert das Angebot der RaceTimePro GmbH seine Gültigkeit und muss neu ausgehandelt werden.
VI. HÖHERE GEWALT WÄHREND DER LEISTUNGSERBRINGUNG

Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, die die Dienstleistung der RaceTimePro GmbH unmöglich oder nur eingeschränkt möglich machen, so wird der Vertragspartner unverzüglich darüber informiert. Zu Fällen höherer Gewalt zählen Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Krieg, kriegsähnliche Zustände und Bürgerkrieg, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Betriebsbehinderungen durch Unwetter (Blitzschlag, Feuer, Wasser, Schnee und Eis), Ausfall von Telekommunikationsnetzen und -rechnern, Ausfall des IT-Systems, Kabelbrand, Maschinenschäden, unverschuldete Unfälle während der Anreise, Personalausfall, usw..

VII. VERSICHERUNGEN

Der Vertragspartner ist verpflichtet für jeden Auftrag eine Diebstahlversicherung sowie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Weiters hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass die der RaceTimePro GmbH zur Einlagerung von Hardware und sonstigen Gegenständen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten in einem derartigen Zustand sind, sodass am Eigentum der RaceTimePro GmbH keinerlei Beschädigungen welcher Art und Weise auch immer, insbesondere aber durch Wassereintritt oder Einsturz, entstehen. Sollte es dennoch zu Beschädigungen kommen, haftet der Vertragspartner hiefür uneingeschränkt.

Die RaceTimePro GmbH behält sich das Recht vor, die Vorlage von entsprechenden Versicherungsnachweisen oder auch die Zurverfügungstellung anderer Räumlichkeiten vom Vertragspartner zu verlangen.

VIII. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Die Dienstleistungen der RaceTimePro GmbH werden stets mit größtmöglicher Sorgfalt, in Entsprechung des vom Vertragspartner angenommenen Angebotes und unter Einsatz entsprechend geschulten und qualifizierten Personals (Service-Mitarbeiter) erbracht.

Die RaceTimePro GmbH übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung, wenn die Nichtbeachtung von Empfehlungen oder Verletzung der den Vertragspartner aufgrund des Angebotes und der gem. Pkt IV. dieser AGB treffenden Mitwirkungspflichten (z.B. Strom, technische Geräte in der Nähe von Transponderschleifen usw.) zu Ausfällen oder Mängeln führt.

Der Vertragspartner muss Mängel in der erbrachten Dienstleistung unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erbringung der Dienstleistung, anzeigen. Die maximale Haftpflicht beschränkt sich auf die Auftragssumme und übersteigt EUR 4.000 keinesfalls.

Sollten fristgerecht angezeigten Mängel nachweislich von der RaceTimePro GmbH zu vertreten ein, so ist diese zur Verbesserung verpflichtet. Sollten Mängel verspätet der RaceTimePro GmbH angezeigt werden, so haftet diese nicht für Folgeschäden infolge dieser Säumnis.

Die Beweislastumkehr, sohin die Verpflichtung der RaceTimePro GmbH zu beweisen, dass diese allfällige Mängel nicht zu vertreten hat, wird ausgeschlossen.

Die RaceTimePro GmbH haftet ausschließlich für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Diese und alle sonstigen in diesen AGB vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch sinngemäß für auf Seiten von der RaceTimePro GmbH handelnde Personen, insbesondere Anteilseigner, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und deren Mitglieder. In keinem Falle haftet die RaceTimePro GmbH für andere als grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.

Für Schäden Dritter, die aufgrund deren unsachgemäßer oder unbefugter Handhabung der von der RaceTimePro GmbH zur Verfügung gestellten Technik (Hardware) entstehen, haftet die RaceTimePro GmbH in keinem Fall. Weiters ist der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen.

Weiters haftet die RaceTimePro GmbH nicht für:

  • unvollständige oder fehlerhafte Anmeldedaten
  • Zeitmessstellen, die sich an nicht geeigneten Standorten (leitende Untergründe, elektromagnetische Störfelder, Funkfelder, Triax oder Telekommunikationskabeln) befinden
  • unzureichende oder fehlerhafte Absperrungen der Ziel- oder Zwischenzeitaufbauten
  • nicht ausreichende Stromversorgung von Seiten des Vertragspartners
  • behördliche Untersagung der Veranstaltung aufgrund fehlender behördlicher Bewilligungen
  • vorübergehende oder dauerhafte Nichterreichbarkeit oder Störung des Internetportals, insbesondere des Anmeldesystems und der darin eingebundenen Zahlungsschnittstellen oder des Ergebnisportals

Für Schäden, welche auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Vertragspartners zurückzuführen sind oder welche infolge bzw. durch baulich unzureichende oder fehlerhafte Aufbauten, Podeste und sonstige bewegliche Sachen auftreten, ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich.

IX. GEWERBLICHER SCHUTZ UND URHEBERRECHTE

Die von der RaceTimePro GmbH im Rahmen der Dienstleistung bereitgestellte Hard- und Software unterliegt Lizenznutzungs- bzw. Urheberrechten. Eine allfällige Bereitstellung zur Nutzung stellt, sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, keinen Verzicht auf die Lizenznutzungs- und Urheberrechte dar.

Die RaceTimePro GmbH behält sich ausdrücklich alle ihr aufgrund des Wettbewerbsrechtes oder anderer Gesetze zustehenden Rechte vor, welche die Software, eigens entwickelte Hardware, Datenbanken und Teile davon schützen. Dies gilt auch, sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, für Rechte an veröffentlichen Texten und Inhalten des im Rahmen der Dienstleistung produzierten Outputs, am Design von Webseiten, Logos usw.. Unzulässig ist, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, das Kopieren, Weitergeben, Senden oder Veröffentlichen der von RaceTimePro GmbH produzierten Daten in irgendeiner Form. Ebenfalls unzulässig ist eine kommerzielle Datennutzung im Verkehr mit Dritten.

Jede im Vertrag nicht ausdrücklich zugelassene Nutzung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der RaceTimePro GmbH.

X. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Soweit nicht anders vereinbart, sind die von der RaceTimePro GmbH gelegten Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug treten neben den gesetzlichen und banküblichen Verzugszinsen auch sämtliche Mahn- und Betreibungskosten hinzu.

Sind Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, ist die RaceTimePro GmbH berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen geltend gemacht werden, sind nur bei rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen zulässig.

XI. DATENSCHUTZ UND VERSCHWIEGENHEIT

Die RaceTimePro GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur mit der Einwilligung des Vertragspartners bzw. der Teilnehmer an Veranstaltungen bzw. zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartner die betroffene Person ist oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. Dies jeweils im Einklang mit der DSGVO und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen und zivilrechtlichen Bestimmungen.

Zwischen dem Vertragspartner und der RaceTimePro GmbH wird ausdrücklich eine Verschwiegenheitspflicht über die Auftragsbedingungen sowie Preise vereinbart.

Die Datenschutzerklärung der RaceTimePro GmbH finden Sie hier.

XII. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein sollten, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt davon unberührt.

XIII. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der RaceTimePro GmbH und ihren Vertragspartnern oder Dritten gilt das österreichische Recht.

Soweit im Gesetz nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist, und sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für 3910 Zwettl sachlich zuständige Gericht.

Erfüllungsort ist die jeweils in der Auftragsbestätigung angeführte Eventlocation.

XIV. SCHLUSSBESTIMMUNG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden sowohl in deutscher als auch englischer Sprache verfasst. Im Falle von Auslegungsstreitigkeiten oder sonstigen Zweifeln hat die deutsche Fassung Vorrang.